Corinna D. Ruppel (LL.M.)
Ihre Rechtsanwältin im Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Erbrecht
Die Frage der Auszahlung des Pflichtteils stellt sich häufig erst nach der Feststellung des Anspruchs. Auch wenn der Pflichtteil gesetzlich klar geregelt ist, kommt es in der Praxis immer wieder zu Verzögerungen, Unklarheiten über den Nachlasswert oder Meinungsverschiedenheiten mit den Erben.
Welche Rechte Ihnen zustehen, wann der Pflichtteil fällig ist und wie Sie die Auszahlung durchsetzen können, hängt von der konkreten Nachlasssituation ab.
Inhalte des Artikels
Ihre Handlungsoptionen im Überblick
Wenn Sie einen Pflichtteilsanspruch haben, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Handlungsoptionen offen, um die Auszahlung durchzusetzen. Dazu gehören insbesondere:
- Pflichtteil schriftlich einfordern mit konkreter Berechnung
- Auskunft über den Nachlass und die Werte verlangen, um Ihren Anspruch nachzuvollziehen
- Zinsen und Verzugsfolgen geltend machen, wenn die Auszahlung verzögert wird
- gerichtliche Durchsetzung des Pflichtteils, wenn der Erbe nicht zahlt
- Alternative Vereinbarungen prüfen, z. B. Ratenzahlung oder Vergleich
Je nach Situation kann es sinnvoll sein, zunächst außergerichtlich vorzugehen und erst bei Blockaden den Klageweg zu wählen.
Wann ist der Pflichtteil fällig?
Der Pflichtteil ist ein rein geldwerter Anspruch, der sofort mit dem Tod des Erblassers und der Geltendmachung fällig wird. Das bedeutet: Sobald Sie Ihren Anspruch gegenüber dem Erben schriftlich anmelden und ausrechnen, steht Ihnen grundsätzlich die Auszahlung zu (§2303 BGB). Gleichzeitig muss der Erbe Ihnen ausreichende Auskunft über den Nachlass geben, damit Sie Ihren Anspruch berechnen können.
Ein Anspruch auf Auszahlung entfällt nur, wenn ein gesetzlicher Grund vorliegt – etwa eine gültige und rechtmäßig begründete Pflichtteilsentziehung.
Anspruchsgegner beim Pflichtteilsanspruch
Der Anspruchsgegner beim Pflichtteilsanspruch ist in der Regel der Alleinerbe oder die Erbengemeinschaft. Gemäß § 2316 BGB kann der Pflichtteilsanspruch jedoch auch gegen Dritte geltend gemacht werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Erblasser durch Schenkungen vor seinem Tod bestimmte Personen begünstigt hat, um den Pflichtteil zu verringern.
Die rechtmäßigen Erben und der Alleinerbe sind verpflichtet, den Pflichtteil an die berechtigte Person auszuzahlen. Erbe ist die Person, die im Erbschein eingetragen ist und somit alle Rechte und Pflichten der verstorbenen Person übernimmt.
Was tun, wenn der Erbe nicht zahlen kann?
Immer wieder besteht der Nachlass auch aus nicht liquiden Vermögenswerten wie Immobilien, Unternehmen oder Wertgegenständen. In solchen Fällen fehlt dem Erben oft das notwendige Bargeld, um den Pflichtteil sofort auszuzahlen.
Mögliche praktische und rechtliche Schritte sind:
- Auskunft und Nachlassklärung forcieren, damit die tatsächlichen Werte erkennbar werden. Als pflichtteilsberechtigte Person haben Sie einen Anspruch auf Auskunft über den Nachlasswert.
- Zwangsvollstreckung vorbereiten, wenn eine gerichtliche Entscheidung vorliegt
- Verzugszinsen geltend machen – ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung bestehen regelmäßig Anspruch auf Zinsen (§ 288 BGB)
- Stundung oder Ratenzahlung ablehnen oder anfechten, falls diese nicht sachgerecht begründet sind. Die Stundung des Pflichtteils ist kein automatischer Prozess und wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Das Nachlassgericht prüft den Antrag sorgfältig und entscheidet im Anschluss über die gewünschte Möglichkeit der Stundung.
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Sachverständigen für Wertermittlung hinzuzuziehen, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Erben korrekt einzuschätzen.
Pflichtteil auszahlen lassen – richtig vorgehen
Der Pflichtteil ist ein klar geregelter Anspruch: Er kann nicht in Form von Nachlassgegenständen, sondern nur in Geld geltend gemacht werden. In der Praxis schließt dies folgende Schritte ein:
- Korrekte Berechnung des Pflichtteils
- Schriftliche Einforderung des Pflichtteils beim Erben
- Fristsetzung für die Auszahlung und Hinweis auf Verzugsfolgen
- Bei weiterer Weigerung: gerichtliches Durchsetzen, ggf. mit Verzugsklagen
Hier finden Sie weitere Informationen zur Einforderung des Pflichtteils sowie formale Anforderungen.
Besondere Pflichtteilsregeln bei Ehegatten
Bei Ehegatten wird zwischen dem großen und kleinen Pflichtteil unterschieden, abhängig vom ehelichen Güterstand. In vielen Fällen beeinflusst dieser die Höhe des Pflichtteils und damit auch die Auszahlungspflicht des Erben.
Wie lange dauert es, bis der Pflichtteil ausgezahlt wird?
Die Dauer bis zur Auszahlung des Pflichtteils kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Folgende Umstände können das Verfahren verlängern:
- Uneinigkeit bezüglich des Pflichtteilsanspruchs: In diesem Fall können Sie als pflichtteilsberechtigte Person einen Anwalt einschalten, um den Sachverhalt zu klären.
- Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft: Eine Mediation oder Schlichtung kann helfen, eine Einigung zu erzielen.
- Unstimmigkeiten bezüglich des Nachlasswertes: Eine Bewertung durch einen unabhängigen Experten unterstützt die Feststellung des Nachlasswertes.
- Mangelnde Liquidität des Erben: In diesem Fall ist eine Stundung des Pflichtteils möglich. Alternativ gilt es, andere Formen der Auszahlungsvereinbarung zu treffen.
- Notwendigkeit eines gerichtlichen Verfahrens: Wenn alle Mittel ausgeschöpft sind, können Sie als pflichtteilsberechtigte Person eine Klage auf Auszahlung des Pflichtteils einreichen.
In einigen Fällen kann es Monate bis Jahre dauern, bis ein Pflichtteilanspruch ausgezahlt wird. Es ist wichtig zu beachten, dass die Prüfung des Anspruchs, die Berechnung des Pflichtteils und die Auszahlung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen können.
Was kostet es, den Pflichtteil zu bekommen?
Für die außergerichtliche Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs fallen in der Regel nur geringe Kosten an, wie Porto- und Kopierkosten. Beauftragen Sie einen Anwalt, fallen Anwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung an. Ansonsten können Gutachterkosten entstehen, wenn die Bestellung eines Gutachters für die Ermittlung des Wertes des Nachlasses notwendig ist.
Für den Fall, dass der Anspruch auf den Pflichtteil gerichtlich durchgesetzt werden muss, können zusätzliche Kosten entstehen. Dazu gehören die Kosten eines Anwalts sowie Gerichtskosten. Ist Ihre Klage jedoch erfolgreich, muss der Anspruchsgegner die entstandenen Prozesskosten übernehmen.
Sonderfälle
Nicht jeder Pflichtteilsanspruch lässt sich nach einem einheitlichen Schema beurteilen. In bestimmten Konstellationen, insbesondere bei Ehegatten oder bei besonderen testamentarischen Gestaltungen, können zusätzliche Regelungen greifen, die sich unmittelbar auf die Durchsetzung und Auszahlung des Pflichtteils auswirken.
So spielen bei Ehegatten der Güterstand und die Unterscheidung zwischen großem und kleinem Pflichtteil eine zentrale Rolle. Darüber hinaus können sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln, wie sie häufig in Berliner Testamenten enthalten sind, die praktische Geltendmachung des Pflichtteils beeinflussen. In solchen Fällen ist eine gesonderte rechtliche Prüfung erforderlich.
Pflichtteilsstrafklausel – was bedeutet das für die Auszahlung?
Oft ist die Pflichtteilstrafklausel ein Teil des Berliner Testaments. Sie soll pflichtteilsberechtigte Personen davon abhalten, ihren Pflichtteil geltend zu machen, indem sie Nachteile androhen, z. B. eine reduzierte Erbquote im zweiten Erbfall.
Für den überlebenden Ehegatten ist das eine Absicherung – für Sie als Betroffener kann es aber ein Risiko bedeuten.
Konkret bedeutet das:
- Wenn Sie Ihren Pflichtteil geltend machen, riskieren Sie, im zweiten Erbfall auf den Pflichtteil reduziert zu werden.
- Wenn Sie verzichten, sind Sie darauf angewiesen, dass der überlebende Elternteil sorgfältig mit dem Vermögen umgeht. Denn das ist nicht immer der Fall. Verkauft Ihr Elternteil Immobilien, verschenkt Geld oder lebt das Vermögen auf, kann Ihr Anteil im zweiten Erbfall stark schrumpfen oder sogar verschwinden.
Eine solche Pflichtteilsstrafklausel kann die praktische Durchsetzung und damit auch die Auszahlung des Pflichtteils beeinflussen. Ob eine solche Klausel wirksam ist und in welchem Umfang sie greifen kann, hängt von der genauen Formulierung des Testaments ab.
Besondere Pflichtteilsregeln bei Ehegatten
Bei Ehegatten unterscheidet man großen und kleinen Pflichtteil, abhängig vom ehelichen Güterstand. In vielen Fällen beeinflusst dieser die Höhe des Pflichtteils und damit auch die Auszahlungspflicht des Erben. Wo der Unterschied liegt und was Sie bei der Berechnung beachten sollten, erfahren Sie in unserem Fachbeitrag „Großer und kleiner Pflichtteil bei Ehegatten“.
Wann lohnt sich eine gerichtliche Durchsetzung der Auszahlung des Pflichtteils?
Kommt der Erbe der Auszahlung trotz eindeutiger Pflichtteilsforderung nicht nach, ist der gerichtliche Durchsetzungsweg eine Option. Dabei können Sie zunächst die Pflichtteilsforderung anerkennen lassen und anschließend mit einem Vollstreckungstitel umsetzen.
In solchen Fällen sollten Sie prüfen (lassen):
- ob der Anspruch korrekt berechnet wurde,
- ob der Erbe Auskunftspflichten verletzt,
- ob Sicherungsmaßnahmen sinnvoll sind (z. B. Dinglicher Arrest).
So unterstützt Sie CDR Legal
Die Auszahlung des Pflichtteils ist ein rechtlich klar geregelter Anspruch, dessen Durchsetzung bei komplexer Vermögenslage oder Blockaden durch die Erben in der Praxis schwierig sein kann. Die Kanzlei CDR Legal ist auf Erbrecht spezialisiert und berät Sie zu:
- der korrekten Einforderung des Pflichtteils
- der rechtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- der Abwehr unzulässiger Verzögerungen
- der Einschätzung der Rechtslage bei Sonderkonstellationen
In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und besprechen geeignete Schritte. Über mögliche Verfahrenskosten klären wir Sie frühzeitig auf.
Erfahren Sie zudem hier, wie Sie Ihren Pflichtteil mit Hilfe eines Anwalts durchsetzen können.
F.A.Q.
Wann wird der Pflichtteil ausgezahlt?
Das hängt stark vom Einzelfall ab. Verzögerungen entstehen vor allem durch Streit über die Höhe des Anspruchs, Unklarheiten beim Nachlasswert, Konflikte in der Erbengemeinschaft, fehlende Liquidität des Erben oder ein gerichtliches Verfahren. Deshalb kann die Auszahlung wenige Wochen dauern, in komplexeren Fällen aber auch Monate bis Jahre. Der Anspruch entsteht jedoch bereits mit dem Erbfall (§ 2317 BGB) und ist grundsätzlich sofort fällig , auch wenn seine Durchsetzung regelmäßig eine vorherige Bezifferung voraussetzt.
Wie muss der Pflichtteil ausgezahlt werden?
Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch und muss daher grundsätzlich in Geld ausgezahlt werden. Üblicherweise wird er nach schriftlicher Geltendmachung, Berechnung und Fristsetzung gegenüber dem Erben zur Zahlung fällig gestellt; Ratenzahlung oder Stundung kommen nur ausnahmsweise in Betracht. Eine Stundung kann sich insbesondere aus § 2331a BGB ergeben und setzt regelmäßig eine unbillige Härte für den Erben voraus.
Was kann ich tun, wenn der Erbe den Pflichtteil nicht zahlt?
Dann sollten Sie den Pflichtteil schriftlich einfordern, den Anspruch konkret berechnen, eine Frist zur Zahlung setzen und auf Verzugsfolgen hinweisen. Nach fruchtlosem Fristablauf gerät der Erbe in Verzug (§ 286 BGB), sodass Verzugszinsen geschuldet sind. Bleibt die Zahlung weiter aus, kommt die gerichtliche Durchsetzung in Betracht; bei bereits festgestelltem Anspruch kann im Anschluss die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Was kostet es, den Pflichtteil durchzusetzen?
Außergerichtlich fallen oft nur geringe Kosten an, etwa für Schreiben und Unterlagen; bei anwaltlicher Vertretung kommen Anwaltskosten hinzu. Muss der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden, entstehen zusätzlich Gerichts- und weitere Anwaltskosten; bei Erfolg muss der Gegner die Prozesskosten regelmäßig tragen. Gutachterkosten können außerdem anfallen, wenn der Nachlasswert erst ermittelt werden muss. Die Gerichts- und Anwaltskosten bemessen sich regelmäßig nach dem Streitwert, also der Höhe des geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs.
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RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
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