Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht

Schnell, verständlich und ehrlich – direkt mit Anwältin Corinna Ruppel

CDR Legal ist Ihr Partner für alle Fragen rund um Erbangelegenheiten. Wir beraten und vertreten Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Testamentsvollstrecker und andere von einem Erbfall betroffene Personen in Deutschland und international. Stets mit dem Ziel, für Sie wirtschaftlich sinnvolle und rechtssichere Lösungen zu finden.

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Rechtsanwältin Corinna Ruppel von der Kanzlei CDR Legal
Rechtsanwältin Corinna D. Ruppel - CDR Legal

Wir setzen uns für Ihr Erbrecht ein – klar, persönlich und engagiert

Als spezialisierte Anwaltskanzlei stehen wir Ihnen mit fundierter Expertise und Empathie in allen erbrechtlichen Fragen zur Seite. Ob es darum geht, das Erbe einer kinderlosen Tante zu klären, Ihren Pflichtteilsanspruch durchzusetzen oder Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft zu lösen – wir bieten Ihnen klare und verständliche Beratung, die Ihnen in schwierigen Zeiten Sicherheit gibt.

Auch bei Herausforderungen wie leergeräumten Konten nach einem Todesfall oder erbrechtlichen Fragen zu Stiefkindern sind wir rasch und zuverlässig für Sie da. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte wahren und für Ihren Erfolg sorgen.

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Ihre rechtliche Unterstützung: Mit Empathie, Kompetenz und Transparenz.

Schaffen Sie sich Klarheit über Ihre rechtliche Situation – kostenlos und unverbindlich im Erstgespräch. So funktioniert’s:

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  • Ausschließliche Annahme von Fällen mit realistischen Erfolgschancen
  • Volle Kostentransparenz vor jeder Leistung
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Erbrecht – Rechte, Ansprüche und Nachlassregelung im Überblick

Das Erbrecht regelt, wie das Vermögen einer verstorbenen Person auf die Erben übergeht. Es bestimmt, wer erbberechtigt ist, welche Ansprüche bestehen, welche Pflichten die Erben treffen und wie der Nachlass rechtssicher abgewickelt wird.

In der Praxis führt ein Erbfall jedoch häufig zu komplexen Fragen: Wer erbt ohne Testament? Welche Rechte haben enterbte Angehörige? Wie werden Immobilien oder Schenkungen berücksichtigt? Wann ist ein Pflichtteil auszuzahlen?

Nachfolgend finden Sie einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Themenbereiche des Erbrechts und weiterführende Informationen zu den jeweiligen Schwerpunkten.

Pflichtteil – Mindestanspruch trotz Enterbung

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch für bestimmte nahe Angehörige, auch wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist stets ein Geldanspruch.

Im Pflichtteilsrecht stellen sich häufig Fragen wie:

  • Wann liegt eine Enterbung vor?
  • Wie wird der Pflichtteil berechnet?
  • Wann ist er auszuzahlen?
  • Welche Besonderheiten gelten bei Immobilien oder Schenkungen?

Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen oder familiären Spannungen ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich.

Weiterführende Informationen:

Erbschaft und gesetzliche Erbfolge

Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese bestimmt, in welcher Reihenfolge Verwandte und Ehegatten erben. Dabei spielen Verwandtschaftsgrade, Güterstand und familiäre Konstellationen eine entscheidende Rolle.

Im Zusammenhang mit der Erbschaft und Erbfolge treten häufig folgende Fragen auf:

Wenn Unklarheiten über die Erbfolge bestehen, prüft ein Anwalt im Erbrecht die Rechtslage und hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Weiterführende Informationen:

Testament verfassen und prüfen

Ein Erbvertrag oder Testament ermöglicht es, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und den Nachlass individuell zu regeln. Dabei sind jedoch formale Anforderungen zwingend zu beachten.

Im Zusammenhang mit Testamenten stellen sich unter anderem folgende Fragen:

Unklare oder fehlerhafte Formulierungen führen in der Praxis häufig zu Streitigkeiten. In vielen Fällen ist eine anwaltliche Unterstützung erforderlich, besonders bei Sonderfällen und komplexen familiären Konstellationen.

Weiterführende Informationen:

Vermächtnis im Erbrecht – Rechte und Abgrenzung zum Erbe

Ein Vermächtnis ist eine testamentarische Zuwendung, durch die eine Person einen bestimmten Gegenstand, Geldbetrag oder Anspruch erhält, ohne selbst Erbe zu werden. Anders als der Erbe tritt der Vermächtnisnehmer nicht automatisch in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein, sondern hat lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den oder die Erben auf Erfüllung des Vermächtnisses.

In der Praxis entstehen häufig Fragen zur Abgrenzung zwischen Erbe und Vermächtnis sowie zur Durchsetzung der Ansprüche. Ebenso kann es vorkommen, dass ein Erbe die Erfüllung des Vermächtnisses verweigert oder dass zunächst Auskunft über den Nachlass verlangt werden muss. Auch digitale Vermögenswerte – etwa Online-Konten oder digitale Inhalte – können Gegenstand eines Vermächtnisses sein.

Weiterführende Informationen:

Immobilien im Erbrecht

Befinden sich Immobilien im Nachlass, stellen sie häufig den wertvollsten Teil der Erbmasse dar. Ihre Bewertung, Belastung oder Übertragung kann erhebliche Auswirkungen auf Erbquoten und Pflichtteilsansprüche haben. Es ist wichtig zu wissen, wie eine Immobilie im Nachlass bewertet wird, was bei Grundschuld und Nießbrauch gilt und wie es mit der Verjährung der Ansprüche auf Immobilien aussieht.

Weiterführende Informationen:

Schenkungen zu Lebzeiten

Schenkungen zu Lebzeiten können erhebliche Auswirkungen auf spätere Pflichtteilsansprüche haben. Das Gesetz sieht vor, dass bestimmte Schenkungen bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden müssen. Hier spielt der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch eine zentrale Rolle. Relevant sind insbesondere Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre, Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt, Immobilienübertragungen und Unternehmensanteile.

Weiterführende Informationen:

Sonderfälle im Erbrecht

Neben den klassischen Fragen der Erbfolge und Pflichtteilsberechnung treten immer wieder besondere Konstellationen auf, die einer gesonderten rechtlichen Bewertung bedürfen.

Dazu gehören beispielsweise:

Solche Fälle erfordern regelmäßig eine vertiefte Prüfung der Ansprüche und Rechtslage.

So unterstützt Sie CDR Legal im Erbrecht

Das Erbrecht verbindet rechtliche, wirtschaftliche und familiäre Aspekte. Gerade bei komplexen Vermögensstrukturen oder Konflikten zwischen Erben ist eine strukturierte rechtliche Begleitung sinnvoll. Die Kanzlei CDR Legal ist auf Erbrecht spezialisiert und unterstützt Sie unter anderem bei:

  • der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Auskunftsrechten
  • dem Verständnis von Sonderregelungen
  • der Prüfung und Gestaltung von Testamenten
  • der Klärung der gesetzlichen Erbfolge

In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und besprechen gemeinsam mit Ihnen mögliche Handlungsoptionen. Über Verfahrens- und Anwaltskosten klären wir Sie rechtzeitig auf, damit Sie Ihren Fall klar und transparent einschätzen können.

Erstkontakt zu CDR Legal

Füllen Sie ganz einfach das folgende Kontaktformular aus und wir melden uns zeitnah bei Ihnen für ein kostenloses Erstgespräch.

Häufige Fragen

Wann erhalte ich die kostenlose Ersteinschätzung?

Sie erhalten Ihre kostenlose Ersteinschätzung in einem persönlichen Gespräch. Wenn Sie einen Termin mit uns vereinbaren, rufen wir Sie wie gewünscht an. Nutzen Sie unser Kontaktformular, melden wir uns innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen. Sollte eine Ersteinschätzung in Ihrem Fall ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie schnellstmöglich.

Was kann ich von CDR Legal erwarten?

Eine ehrliche, transparente, kompetente und verständliche Beratung. Wir setzen uns engagiert und persönlich für Ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen ein und begleiten Sie mit einem klaren Blick auf Chancen und Risiken – vom ersten Gespräch bis zum Abschluss Ihres Falls. Bevor Kosten auf Sie zukommen, informieren wir Sie rechtzeitig.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. Bevor Kosten auf Sie zukommen, informieren wir Sie rechtzeitig darüber, damit Sie selbst eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen können. Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hängen die Kosten vom Gegenstandswert Ihres Falls ab. Falls dieser unklar ist oder ein Sonderfall vorliegt, vereinbaren wir gemeinsam einen Stundensatz.

Wer übernimmt die Kosten?

Zum kostenlosen Service unserer Kanzlei gehört auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ist diese negativ, sprechen wir mit Ihnen Schritt für Schritt über die Kosten und Risiken. Wir berechnen Ihnen ausschließlich Kosten, die wir vorab mit Ihnen besprochen haben. Gerade wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, gehen wir sehr umsichtig mit Ihrem Fall um.

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