Wir setzen uns für Ihr Erbrecht ein – klar, persönlich und engagiert
Als spezialisierte Anwaltskanzlei stehen wir Ihnen mit fundierter Expertise und Empathie in allen erbrechtlichen Fragen zur Seite. Ob es darum geht, das Erbe einer kinderlosen Tante zu klären, Ihren Pflichtteilsanspruch durchzusetzen oder Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft zu lösen – wir bieten Ihnen klare und verständliche Beratung, die Ihnen in schwierigen Zeiten Sicherheit gibt.
Auch bei Herausforderungen wie leergeräumten Konten nach einem Todesfall oder erbrechtlichen Fragen zu Stiefkindern sind wir rasch und zuverlässig für Sie da. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte wahren und für Ihren Erfolg sorgen.
“Gerade in Erbstreitigkeiten ist es eine enorme Erleichterung, wenn der Rechtsfrieden eingekehrt ist. Wenn Sie einen neutralen und empathischen Partner an Ihrer Seite haben, der Sie unterstützt und für Ideen und Gespräche zur Verfügung steht.”
Vor Ort und deutschlandweit
Kompetente Rechtsberatung im Erbrecht
Erbrecht – Rechte, Ansprüche und Nachlassregelung im Überblick
Das Erbrecht regelt, wie das Vermögen einer verstorbenen Person auf die Erben übergeht. Es bestimmt, wer erbberechtigt ist, welche Ansprüche bestehen, welche Pflichten die Erben treffen und wie der Nachlass rechtssicher abgewickelt wird.
In der Praxis führt ein Erbfall jedoch häufig zu komplexen Fragen: Wer erbt ohne Testament? Welche Rechte haben enterbte Angehörige? Wie werden Immobilien oder Schenkungen berücksichtigt? Wann ist ein Pflichtteil auszuzahlen?
Nachfolgend finden Sie einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Themenbereiche des Erbrechts und weiterführende Informationen zu den jeweiligen Schwerpunkten.
Pflichtteil – Mindestanspruch trotz Enterbung
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch für bestimmte nahe Angehörige, auch wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist stets ein Geldanspruch.
Im Pflichtteilsrecht stellen sich häufig Fragen wie:
- Wann liegt eine Enterbung vor?
- Wie wird der Pflichtteil berechnet?
- Wann ist er auszuzahlen?
- Welche Besonderheiten gelten bei Immobilien oder Schenkungen?
Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen oder familiären Spannungen ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich.
Weiterführende Informationen:
Erbschaft und gesetzliche Erbfolge
Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese bestimmt, in welcher Reihenfolge Verwandte und Ehegatten erben. Dabei spielen Verwandtschaftsgrade, Güterstand und familiäre Konstellationen eine entscheidende Rolle.
Im Zusammenhang mit der Erbschaft und Erbfolge treten häufig folgende Fragen auf:
- Wer erbt, wenn kein Testament existiert?
- Welche Rechte bestehen innerhalb einer Erbengemeinschaft?
- Wie läuft eine Teilungsklage ab?
Wenn Unklarheiten über die Erbfolge bestehen, prüft ein Anwalt im Erbrecht die Rechtslage und hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Weiterführende Informationen:
- Gesetzliche Erbfolge ohne Testament
- Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
- Auskunftspflicht Bevollmächtigter gegenüber Erben
Testament verfassen und prüfen
Ein Erbvertrag oder Testament ermöglicht es, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und den Nachlass individuell zu regeln. Dabei sind jedoch formale Anforderungen zwingend zu beachten.
Im Zusammenhang mit Testamenten stellen sich unter anderem folgende Fragen:
- Wie wird ein Testament wirksam errichtet?
- Welche Fehler können zur Unwirksamkeit eines Testaments führen?
- Wann ist eine Testamentsprüfung sinnvoll?
- Was sieht das Erbrecht bei zweiter Ehe vor?
Unklare oder fehlerhafte Formulierungen führen in der Praxis häufig zu Streitigkeiten. In vielen Fällen ist eine anwaltliche Unterstützung erforderlich, besonders bei Sonderfällen und komplexen familiären Konstellationen.
Weiterführende Informationen:
Vermächtnis im Erbrecht – Rechte und Abgrenzung zum Erbe
Ein Vermächtnis ist eine testamentarische Zuwendung, durch die eine Person einen bestimmten Gegenstand, Geldbetrag oder Anspruch erhält, ohne selbst Erbe zu werden. Anders als der Erbe tritt der Vermächtnisnehmer nicht automatisch in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein, sondern hat lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den oder die Erben auf Erfüllung des Vermächtnisses.
In der Praxis entstehen häufig Fragen zur Abgrenzung zwischen Erbe und Vermächtnis sowie zur Durchsetzung der Ansprüche. Ebenso kann es vorkommen, dass ein Erbe die Erfüllung des Vermächtnisses verweigert oder dass zunächst Auskunft über den Nachlass verlangt werden muss. Auch digitale Vermögenswerte – etwa Online-Konten oder digitale Inhalte – können Gegenstand eines Vermächtnisses sein.
Weiterführende Informationen:
- Vermächtnis einfordern
- Vermächtnis annehmen oder ausschlagen
- Auskunftsanspruch des Vermächtnisnehmers
- Digitaler Nachlass
Immobilien im Erbrecht
Befinden sich Immobilien im Nachlass, stellen sie häufig den wertvollsten Teil der Erbmasse dar. Ihre Bewertung, Belastung oder Übertragung kann erhebliche Auswirkungen auf Erbquoten und Pflichtteilsansprüche haben. Es ist wichtig zu wissen, wie eine Immobilie im Nachlass bewertet wird, was bei Grundschuld und Nießbrauch gilt und wie es mit der Verjährung der Ansprüche auf Immobilien aussieht.
Weiterführende Informationen:
- Nutzungsentschädigung an Miterben
- Grundstücksvermächtnis einfordern
- Familienheim geerbt: Unzumutbarkeit der Selbstnutzung
Schenkungen zu Lebzeiten
Schenkungen zu Lebzeiten können erhebliche Auswirkungen auf spätere Pflichtteilsansprüche haben. Das Gesetz sieht vor, dass bestimmte Schenkungen bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden müssen. Hier spielt der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch eine zentrale Rolle. Relevant sind insbesondere Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre, Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt, Immobilienübertragungen und Unternehmensanteile.
Weiterführende Informationen:
- Schenkungen an Kinder zu Lebzeiten
- Ausgleichspflicht unter Geschwistern
- Schenkungen anfechten
- Schenkungswiderruf wegen groben Undanks
Sonderfälle im Erbrecht
Neben den klassischen Fragen der Erbfolge und Pflichtteilsberechnung treten immer wieder besondere Konstellationen auf, die einer gesonderten rechtlichen Bewertung bedürfen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Leergeräumte Konten vor dem Erbfall
- Verheimlichte Erbschaften
- Falschangaben im Nachlassverzeichnis
- Internationale Bezüge
Solche Fälle erfordern regelmäßig eine vertiefte Prüfung der Ansprüche und Rechtslage.
So unterstützt Sie CDR Legal im Erbrecht
Das Erbrecht verbindet rechtliche, wirtschaftliche und familiäre Aspekte. Gerade bei komplexen Vermögensstrukturen oder Konflikten zwischen Erben ist eine strukturierte rechtliche Begleitung sinnvoll. Die Kanzlei CDR Legal ist auf Erbrecht spezialisiert und unterstützt Sie unter anderem bei:
- der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Auskunftsrechten
- dem Verständnis von Sonderregelungen
- der Prüfung und Gestaltung von Testamenten
- der Klärung der gesetzlichen Erbfolge
In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und besprechen gemeinsam mit Ihnen mögliche Handlungsoptionen. Über Verfahrens- und Anwaltskosten klären wir Sie rechtzeitig auf, damit Sie Ihren Fall klar und transparent einschätzen können.
Erstkontakt zu CDR Legal
Füllen Sie ganz einfach das folgende Kontaktformular aus und wir melden uns zeitnah bei Ihnen für ein kostenloses Erstgespräch.










