Das Push-TAN-Verfahren ist bei vielen Banken das gängige Verfahren zur Autorisierung von Zahlungsvorgängen im Online-Banking. Immer wieder erhalten Bankkunden SMS oder E-Mails, welche sie über den vermeintlichen Ablauf ihrer Push-TAN informieren. Dabei handelt es sich häufig um eine Betrugsmasche, die Betroffene viel Geld kosten kann.

Wurde das Bankkonto leergeräumt, stellt sich für Betroffene vor allem eine Frage: Muss die Bank den Schaden ersetzen? In vielen Fällen kommt es entscheidend darauf an, ob unberechtigte Transaktionen vorliegen und ob die Bank dem Kunden überhaupt grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie dabei vorgehen, um die Haftungsfrage zu klären.

Beispiele: Hier finden Sie ausgewählte Erfolgsberichte und Gerichtsurteile zu Betrugsfällen, die CDR Legal in den vergangenen Monaten erstritten hat.

Ihre Handlungsoptionen im Betrugsfall auf einen Blick

Erhalten Sie eine E-Mail oder SMS mit dem Hinweis, Ihre pushTAN laufe ab oder müsse neu registriert werden, steckt dahinter häufig ein Betrug. Sind Sie von solch einer Betrugsmasche betroffen?

1. Bank sofort informieren und Online-Banking sperren lassen:
Melden Sie den Vorfall unverzüglich Ihrer Bank und lassen Sie den Zugang zum Online-Banking sperren. So können weitere unberechtigte Transaktionen möglichst schnell verhindert werden.

2. Unberechtigte Abbuchungen umgehend schriftlich beanstanden:
Beanstanden Sie alle Zahlungen, die Sie nicht selbst veranlasst haben, schriftlich gegenüber der Bank. Wichtig ist, klarzustellen, dass es sich aus Ihrer Sicht um nicht autorisierte Transaktionen handelt.

3. Erstattung wegen nicht autorisierter Transaktionen verlangen:
Fordern Sie die Bank ausdrücklich zur Rückerstattung des abgebuchten Betrags auf. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Bank für den entstandenen Schaden haftet.

4. SMS, E-Mails, Screenshots und Kontoauszüge sichern:
Sichern Sie alle Unterlagen, die den Ablauf des Betrugs dokumentieren, insbesondere Nachrichten, Screenshots und Kontoauszüge. Diese Informationen sind später oft entscheidend, um die Haftungsfrage rechtlich prüfen zu können.

5. Haftungsfrage anwaltlich prüfen lassen, wenn die Bank nicht zahlt:
Verweigert die Bank die Erstattung oder wirft sie Ihnen grobe Fahrlässigkeit vor, sollte der Fall rechtlich geprüft werden. Gerade bei Online-Banking-Betrug kommt es häufig auf die Details des Einzelfalls an.

Wer haftet beim pushTAN Betrug?

Die Haftungsfrage bei einem pushTAN Betrug ist stets eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich steht jedoch fest, dass Banken auf Grundlage des § 675u BGB zum Schadensersatz verpflichtet sind. Das ist unter der Voraussetzung der Fall, dass eine vom Kontoinhaber oder Vertretungsberechtigten nicht autorisierte Transaktion stattgefunden hat.

Liegt ein pushTAN Betrug vor, dann ist das ein solcher nicht autorisierter Zahlungsvorgang. In den meisten Fällen sind die Kreditinstitute dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Ausnahmen gibt es allerdings: Haben Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt und grob fahrlässig gehandelt, ist das kontoführende Institut unter Umständen nicht zur Regulierung des Schadens verpflichtet. Ihre Sorgfaltspflichten hätten Sie zum Beispiel in folgenden Situationen verletzt:

  • Sie haben Ihre TAN wissentlich einer anderen Person mitgeteilt
  • Sie haben keine Antiviren-Software auf Ihrem Endgerät
  • Sie speichern Ihre Zugangsdaten fürs Online-Banking auf dem PC

Interessanterweise kann die Bank jedoch auch dann teilweise haften, wenn der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. So entschied das OLG Dresden einem mit Urteil am 5. Juni 2025 (Az. 8 U 1482/24), dass eine Sparkasse in einem konkreten Fall trotz grober Fahrlässigkeit des Kunden einen Teil des Schadens übernehmen musste.

Wann muss die Bank den Schaden ersetzen?

Die Bank muss den Schaden also grundsätzlich ersetzen, wenn ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang vorliegt. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn Überweisungen oder sonstige Abbuchungen vom Konto erfolgt sind, die der Bankkunde nicht selbst veranlasst oder nicht wirksam autorisiert hat.

Gerade bei einem pushTAN-Betrug ist deshalb entscheidend, ob der Kontoinhaber die konkrete Zahlung tatsächlich freigegeben hat oder ob Betrüger durch eine gefälschte SMS, E-Mail oder einen täuschenden Anruf Zugriff auf das Online-Banking erlangt haben. Die bloße Tatsache, dass technisch eine TAN eingesetzt wurde, bedeutet noch nicht automatisch, dass die Bank jede Haftung ablehnen darf.

Wann kann die Bank die Erstattung verweigern?

Die Bank kann die Erstattung bei Betrug im Online-Banking insbesondere dann verweigern, wenn sie dem Kunden vorwirft, seine Sorgfaltspflichten verletzt und grob fahrlässig gehandelt zu haben. Auf diesen Einwand stützen Banken in der Praxis häufig ihre Ablehnung.

Pauschale Ablehnungsschreiben der Bank sollten daher nicht vorschnell akzeptiert werden. Gerade bei professionell gestalteten Phishing-Nachrichten, angeblichen Registrierungsaufforderungen oder glaubwürdig wirkenden Anrufen ist häufig streitig, ob tatsächlich ein so schwerer Pflichtverstoß vorliegt, dass die Bank die Rückzahlung des Schadens verweigern darf.

Welche Betrugsmaschen mit PushTAN gibt es?

Bei pushTAN-Betrug arbeiten Täter häufig mit Fake-E-Mails, Fake-SMS, gefälschten Anrufen oder Schadsoftware. Meist wird behauptet, die pushTAN laufe ab oder müsse neu registriert werden. Der Zweck ist regelmäßig derselbe: Zugriff auf das Online-Banking zu erlangen oder eine fremde Transaktion freigeben zu lassen.

Fake E-Mail

Aktuell warnen Verbraucherschützer vor Fake-E-Mails, die darauf abzielen, einen pushTAN Betrug durchzuführen. Innerhalb dieser Mail werden Sie dazu aufgefordert, eine neue pushTAN-Registrierung vorzunehmen. Oft wird es damit begründet, dass es sich um ein noch sichereres Verfahren handeln soll. Diese Fake E-Mail wird oft im Namen von Banken wie z.B. Sparkasse, N26, comdirect, Postbank, Volksbank Raiffeisenbank versendet.

Diese E-Mails sind häufig täuschend echt und haben zudem fast immer den Inhalt, dass Sie selbst aktiv werden müssen, dies jedoch angeblich Ihrer eigenen Sicherheit dienen soll.

Fake Anruf

Eine weitere Betrugsmasche im Bereich pushTAN basiert auf einem sogenannten Fake Anruf. Grundlage ist allerdings auch hier oft eine Fake E-Mail oder SMS. Dadurch möchten Sie die Betrüger dazu verleiten, auf einer angeblich sicheren Online-Banking Webseite eine Registrierung vorzunehmen.

Damit dieser Vorgang besonders authentisch und real ist, wird der Anruf eines angeblichen Mitarbeiters mit einem speziellen Authentifizierungscode angekündigt. Dieser wird Ihnen zuvor auf der entsprechend gefälschten Webseite mitgeteilt.

Anschließend erhalten Sie wirklich einen Anruf des angeblichen Bankmitarbeiters, bei dem häufiger sogar die echte Rufnummer des Kreditinstitutes in der Anzeige erscheint. Daraufhin wird dann der entsprechende Code abgeglichen, sodass Sie sich besonders sicher fühlen, dass es sich um den echten Bankmitarbeiter handelt.

Allerdings haben die Betrüger zum Zeitpunkt bereits eine Transaktion per pushTAN auf ein fremdes Bankkonto veranlasst, weil die entsprechende pushTAN gehackt wurde. Sie als Kunde sind jedoch der Meinung, dass der Datenabgleich notwendig für die Registrierung wäre. Mit dieser Methode richten Betrüger momentan immer mehr Schäden an.

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Trojaner

Eine Betrugsmasche im Bereich pushTAN, die es schon relativ lange gibt, basiert auf einem Trojaner. Die Schadsoftware stiehlt Ihre pushTAN, wovon Sie in den meisten Fällen nichts bemerken. Einen solchen Trojaner fangen Sie sich in der Regel ebenfalls ein, wenn Sie auf Links in E-Mails oder SMS klicken.

Das Anklicken von Dateianhängen unbekannter Absender kann ebenso dazu führen, dass ein solches Schadprogramm auf Ihren PC oder ein anderes Endgerät gelangt. Das weitere Vorgehen des Trojaners ist ganz ähnlich wie bei Fake SMS oder Fake E-Mails. Sie werden auf eine bestimmte Webseite geleitet oder die pushTAN wird direkt gehackt.

Woran lässt sich ein pushTAN Betrug erkennen?

Betrüger entwickeln leider immer raffiniertere Maschen, damit ein pushTAN Betrug nicht (sofort) bemerkt wird. Trotzdem gibt es durchaus einige Anzeichen, an denen Sie einen möglichen pushTAN Betrug erkennen können. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Absturz beim Online-Banking
  • Erneute Aufforderung zur Eingabe einer TAN
  • Keine persönliche Anrede in E-Mails oder SMS
  • Schlechte Grammatik und Rechtschreibung in der E-Mail
  • Absender der E-Mail oder SMS nebst Anrufer erzeugt Zeitdruck
  • Hinweise auf negative Konsequenzen, wenn Sie der Aufforderung nicht nachkommen, zum Beispiel zur Registrierung

Was tun bei Online Banking Betrug?

Laden Sie jetzt Ihre persönliche Checkliste herunter. Wenn sie Ihnen hilft, dann freuen wir uns über eine Bewertung hier oder rechts unten auf Ihrer Checkliste.

Wie bekomme ich bei Betrug mein Geld zurück?

Wer von pushTAN-Betrug oder einem sonstigen Online-Banking-Betrug betroffen ist, sollte seine Bank unverzüglich informieren, den Zugang zum Online-Banking sperren lassen und unberechtigte Buchungen sofort schriftlich beanstanden. Wichtig ist, gegenüber der Bank ausdrücklich klarzustellen, dass die betreffenden Transaktionen nicht autorisiert wurden und deshalb die Erstattung des Schadens verlangt wird.

Darüber hinaus sollten Betroffene sämtliche Belege sichern, insbesondere SMS, E-Mails, Screenshots, Anrufdaten und Kontoauszüge. Diese Unterlagen sind häufig entscheidend, um den Ablauf des Betrugs später nachvollziehen und die Haftungsfrage gegenüber der Bank rechtlich bewerten zu können.

Verweigert die Bank die Rückzahlung oder beruft sie sich auf angeblich grobe Fahrlässigkeit, sollte die Sache anwaltlich geprüft werden. In vielen Fällen entscheidet sich die Frage, ob Sie Ihr Geld von der Bank zurück erhalten, nicht daran, ob ein Betrug stattgefunden hat, sondern daran, ob die Bank die Erstattung rechtlich tatsächlich verweigern darf. Als Anwaltskanzlei für Bank- und Finanzrecht vertreten wir solche Fälle und klären Ihre Rechte gegenüber der Bank. In einem kostenfreien Erstgespräch besprechen wir Ihren Fall und erklären das weitere Vorgehen.

F.A.Q.

Muss meine Bank bei pushTAN-Betrug immer zahlen?

Nicht immer. Grundsätzlich muss die Bank nicht autorisierte Transaktionen erstatten. Sie kann sich aber darauf berufen, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt habe. Ob das wirklich zutrifft, ist immer im Einzelfall zu prüfen.

Wer haftet beim pushTAN Betrug?

Die Haftung beim pushTAN-Betrug ist eine Einzelfallentscheidung. Generell kann sowohl die Bank als auch der Nutzer in bestimmten Umständen haftbar sein. Eine genaue Klärung erfordert eine individuelle Rechtsberatung.

Wie erkennt man betrügerische Nachrichten?

Halten Sie Ausschau nach verdächtigen Links, unsaubere Rechtschreibung und unseriösen Absenderadressen. Häufig üben Betrüger Druck aus, damit Sie schnell reagieren ohne darüber nachzudenken.

Wie schnell muss Betrug gemeldet werden?

Die Meldung von Betrug sollte so schnell wie möglich erfolgen, um die besten Chancen auf Schadensersatz zu haben.

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