Pfando Gerichtsurteil Schadenersatz

Pfando zahlt Schadenersatz: Was bedeutet das Gerichtsurteil für Kunden?

Kunden haben vermutlich oft das Recht auf Schadenersatz, wenn sie ihr Fahrzeug an das Auto-Pfandleihhaus Pfando veräußert haben.

In seinem Urteil vom 16. November 2022 stellt der Bundesgerichtshof fest, dass das Auto-Pfandleihhaus Pfando in mindestens einem Fall sittenwidrig gehandelt habe (Az. VIII ZR 221/21, VIII ZR 288/21, VIII ZR 290/21 und VIII ZR 436/21). Kunden haben somit gute Chancen, dass sie Schadenersatz einfordern können und auch erhalten werden. Grundlage ist, dass der Verkaufspreis ab Pfando deutlich unterhalb des jeweiligen Händlereinkaufspreises des Fahrzeuges gelegen hat. Das scheint sehr viele Autoverkäufe an Pfando zu betreffen.
Ansprechpartnerin
Corinna D. Ruppel

Corinna D. Ruppel

Rechtsanwältin

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Autokäufer Pfando seinen Kunden vermutlich in vielen Fällen Schadenersatz leisten muss
  • Der BGH hat die Sittenwidrigkeit festgestellt und spricht in dem Zusammenhang von Wucher
  • Kunden erhielten zum Teil weniger als die Hälfte des jeweiligen Händlereinkaufpreises für das Fahrzeuges, welches Sie an Pfando veräußert hatten
  • Wer sein Recht auf Schadenersatz durchsetzen möchte, sollte sich an einen kompetenten Rechtsanwalt wenden

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Wie funktioniert Pfando?

Bei Pfando handelt es sich um ein bundesweit tätiges und seitens des Staates zugelassenes Pfandleihhaus. In dieser Eigenschaft hat sich Pfando auf Autoankäufe spezialisiert, sodass es sich um ein Auto-Pfandleihhaus handelt. In dem Zusammenhang kauft das Unternehmen insbesondere von solchen Kunden Autos an, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken.

Eine Besonderheit besteht bei Pfando darin, dass der Vertrag einen möglichen Rückkauf seitens des Kunden ausschließt. Nach dem Ende der ebenfalls im Vertrag abgeschlossenen Mietzeit kann Pfando das entsprechende Auto öffentlich versteigern. Das ist bei Pfandhäusern eher unüblich. Normalerweise haben die Verpfänder die Möglichkeit, den Pfandgegenstand später wieder auszulösen.

Zwar können sich die vorherigen Eigentümer an der Auktion beteiligen. Von einem „Mehrerlös“ sollen die entsprechenden Eigentümer jedoch nicht profitieren können. Zudem ist bei Pfando ein Widerruf in der Form nicht möglich, als dass der einmal durchgeführte Verkauf des Fahrzeuges nicht rückgängig gemacht wird.

Pfando Gerichtsurteil des BGH bringt Klarheit

In einer Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Hamm in einem Fall geurteilt, dass das entsprechende Geschäft auf Grundlage des Paragraphen 138 BGB sittenwidrig wäre. Die Begründung war in erster Linie, dass im verhandelten Fall der angebotene Kaufpreis weniger als 50 Prozent des zum entsprechenden Zeitpunkt gültigen Händlereinkaufswertes betragen hatte. Dieses Urteil wurde vor wenigen Tagen nun vom Bundesgerichtshof am 16. November 2022 bestätigt.

Auch die Bundesrichter stellten fest, dass es zwischen dem seitens Pfando gezahlten Kaufpreis und dem tatsächlichen Wert des Autos ein deutliches Missverhältnis gegeben hätte. Damit sei der Tatbestand des Wuchers erfüllt und es handelte sich entsprechend um ein sittenwidriges Geschäft. Damit wurde deutlich, dass die Kunden von Pfando in der Regel gleich mehrere Nachteile hatten, nämlich:

  • Keine Möglichkeit des Rückkaufs des Fahrzeuges
  • Kaufpreis meistens anscheinend maximal 50 Prozent des aktuellen Händlereinkaufswertes
  • Keine Beteiligung am eventuellen „Überschuss“ nach der Versteigerung

Diese Pfando Nachteile dürften noch auf zahlreiche Kunden zutreffen, die ihr Auto in der Vergangenheit an das Auto-Pfandleihhaus veräußert hatten.

Autoverkauf an Pfando: Schadenersatz geltend machen

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes stehen die Chancen für betroffene Autoverkäufer gut, dass sie gegenüber Pfando Schadenersatz geltend machen können. Das dürfte in der Regel unter der Voraussetzung sehr Erfolg versprechend sein, dass der seitens Pfando gezahlte Kaufpreis maximal 50 Prozent des zu dem Zeitpunkt aktuellen Händlereinkaufspreises ausmachte.

Mittlerweile wird angenommen, dass es sich bei dem vor dem BGH verhandelten Fall um keinen Einzelfall handeln dürfte. Daher dürfte es eine Reihe von betroffenen Autoverkäufern geben, die ebenfalls einen deutlich zu geringen Gegenwert für ihr Fahrzeug erhielten.

Eventuell gab es sogar eine Falschberatung vor Abschluss des Vertrags. Mehrere Kunden gaben nämlich an, dass sie nicht darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass sie kein Rückkaufsrecht für ihr an Pfando veräußertes Fahrzeug haben. Da diese Vorgehensweise bei Pfandleihhäusern nicht üblich ist, konnten und mussten die Betroffenen damit auch nicht rechnen.

Von Pfando Schadenersatz fordern: Kompetente Hilfe durch Rechtsanwalt

Fest dürfte stehen, dass der Autoankäufer Pfando nicht von sich aus auf alle betroffenen Kunden zugehen wird, um diese zu entschädigen. Daher müssen Sie als Betroffener selbst aktiv werden. Sind Sie der Auffassung, dass Sie deutlich zu wenig für Ihr Fahrzeug erhalten haben? Dann sollten Sie sich an einen kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Der Anwalt kann für Sie die Schadensersatzforderung gegenüber dem Auto-Pfandleihhaus Pfando geltend machen. Empfehlenswert ist eine Kanzlei wie CDR Legal, die sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat. Haben auch Sie Ihr Auto in der Vergangenheit an Pfando veräußert? Haben Sie das zudem in einem Missverhältnis zum Händlereinkaufswert und damit zu einem deutlich zu geringen Gegenwert getan?

Unter der Voraussetzung kann die Anwaltskanzlei CDR Legal für Sie aktiv werden. Im ersten Schritt haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen im Rahmen eines kostenfreien, telefonischen Erstgesprächs zu erläutern. Die Kanzlei CDR Legal gibt Ihnen bereits zu dem Zeitpunkt Informationen, wie die weitere Vorgehensweise aussehen kann.

Im Fall des Falles wird Sie CDR Legal auf Ihren Wunsch gerne rechtlich vertreten, wenn es um das Durchsetzen Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auto-Pfandleihhaus Pfando geht.

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RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.

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