Corinna D. Ruppel (LL.M.)
Ihre Rechtsanwältin im Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Erbrecht
Wer enterbt wurde oder im Testament nicht angemessen berücksichtigt ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Pflichtteil. Damit dieser Anspruch jedoch nicht nur theoretisch besteht, sondern tatsächlich ausgezahlt wird, müssen Sie ihn ordnungsgemäß geltend machen und gegebenenfalls durchsetzen.
Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie Ihren Pflichtteil richtig einfordern, welche formalen Anforderungen zu beachten sind und welche Schritte bei ausbleibender Zahlung möglich sind.
Inhalte des Artikels
Ihre Handlungsoptionen im Überblick
Wenn Sie einen Pflichtteilsanspruch haben, steht der wichtige nächste Schritt an: den Anspruch richtig und rechtssicher geltend zu machen. Entscheidend ist dabei:
- die formgerechte schriftliche Einforderung des Pflichtteils
- die Einholung aller notwendigen Nachlassinformationen und -werte
- die Fristsetzung für die Auszahlung
- das Einfordern von Verzugszinsen, wenn der Erbe nicht zahlt
- die gerichtliche Durchsetzung (Einklagen), wenn nötig
Pflichtteil einfordern: Grundlagen kurz erklärt
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Geldanspruch, der entsteht, wenn Sie als pflichtteilsberechtigte Person enterbt wurden oder weniger erhalten haben, als Ihnen gesetzlich zusteht (vgl. § 2303 BGB). Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Wichtig für den Erfolg Ihrer Einforderung ist, dass Sie:
- Ihren Anspruch sauber berechnen
- wissen, ob Sonderregeln wie Pflichtteilsergänzung, Immobilienbewertung etc. eine Rolle spielen
- und belegen können, auf welcher Grundlage Ihr Anspruch beruht
Zur Berechnung des Pflichtteils ist zunächst die gesetzliche Erbquote zu ermitteln, die sich ohne Testament ergeben hätte. Der Pflichtteil beträgt anschließend die Hälfte dieser gesetzlichen Quote und wird auf den Nettonachlasswert (Nachlass abzüglich Verbindlichkeiten des Erblassers) angewendet. Damit Sie Ihren Anspruch überhaupt korrekt berechnen können, müssen Sie oft ein Nachlassverzeichnis einfordern. Als pflichtteilsberechtigte Person haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass (§ 2314 BGB).
Hier ein Beispiel:

Schriftliche Einforderung – so machen Sie es richtig
Eine Pflichtteilsforderung sollte immer schriftlich und mit klarer Berechnung gegenüber dem Erben erklärt werden.
Der Brief sollte mindestens enthalten:
- Ihre Anschrift und die des Erben
- Benennung des Erblassers und des Erbfalls
- Hinweis, dass Sie pflichtteilsberechtigt sind
- Ihre Berechnung des Pflichtteils (Nettonachlasswert × Pflichtteilsquote)
- Zinsansprüche ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie zur Auszahlung berechtigt wären
- Fristsetzung (z. B. 14–30 Tage) zur Auszahlung
Ein formaler und rechtlich sauberer Brief erhöht die Chancen auf eine zügige, außergerichtliche Einigung.
Fristsetzung und Verzugszinsen
Der Pflichtteilsanspruch entsteht und wird mit dem Erbfall sofort fällig (§§ 2317, 271 BGB). Für den Eintritt des Verzugs genügt bereits eine unbezifferte Zahlungsaufforderung – Sie müssen die genaue Höhe Ihres Anspruchs zu diesem Zeitpunkt noch nicht kennen. Es reicht, den Anspruch dem Grunde nach geltend zu machen und den Erben zur Zahlung aufzufordern.
Sobald dem Erben Ihr Aufforderungsschreiben zugegangen ist, gerät er in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist der Pflichtteil mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) zu verzinsen. Die Zinspflicht läuft dabei unabhängig davon, ob die genaue Höhe des Pflichtteils zu diesem Zeitpunkt bereits feststeht – sie wird mit Konkretisierung des Betrags rückwirkend auf den Verzugsbeginn angewendet.
Wichtig: Warten Sie mit der Zahlungsaufforderung nicht auf den Abschluss der Nachlassermittlungen. Fordern Sie den Pflichtteil zunächst unbeziffert dem Grunde nach ein und konkretisieren Sie den Betrag, sobald das Nachlassverzeichnis vorliegt. So sichern Sie sich den frühestmöglichen Zinsbeginn.
Sobald Sie Ihren Pflichtteilsanspruch korrekt berechnet und dem Erben mitgeteilt haben, sollten Sie eine klare Frist zur Auszahlung setzen. Gängig sind 14 bis 30 Tage.
Erfolgt trotz korrekter Einforderung keine Zahlung, können Sie regelmäßig Verzugszinsen geltend machen (§ 288 BGB). Die Geltendmachung von Zinsen gehört zu den Schritten, die häufig übersehen werden. Sie können den Druck auf den Erben erhöhen und Ihre Position rechtlich stärken.
Das Beachten von weiteren Ausschlussfristen ist beim Einfordern des Pflichtteils von großer Bedeutung. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Fristen:
- 3 Jahre Verjährungsfrist für den Pflichtteilsanspruch an sich (ab dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und der Enterbung Kenntnis erlangt).
- 6 Wochen Ausschlussfrist für Pflichtteilsansprüche nach Erhalt eines Erbverzichtsangebots.
- 1 Jahr Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, wenn der Erblasser bei einem Notar ein sogenanntes Behindertentestament errichtet hat.
Sollten diese Fristen ungenutzt verstreichen, verlieren Sie unter Umständen Ihren Anspruch auf den Pflichtteil und können diesen nicht mehr einklagen.
Wenn der Erbe nicht zahlt – Pflichtteil einklagen
Reagiert der Erbe auf Ihre schriftliche Einforderung nicht oder lehnt die Zahlung ab, bleibt Ihr Anspruch auf den Pflichtteil dennoch bestehen. Sie können ihn in diesem Fall gerichtlich durchsetzen.
Vorbereitung einer Pflichtteilsklage
Folgende Tipps können Ihnen bei der Vorbereitung einer Klage auf Zahlung Ihres Pflichtteilsanspruches helfen:
- Sammeln Sie sämtliche Beweismittel, die Ihren Anspruch auf den Pflichtteil stützen können.
- Suchen Sie sich einen erfahrenen Anwalt im Erbrecht, der Sie bei der Pflichtteilsklage unterstützt.
- Versuchen Sie im Vorfeld, eine Verständigung mit dem Erben zu erreichen und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
- Beachten Sie die Fristen und Ausschlussfristen für die Pflichtteilsklage, um Ihren Anspruch nicht zu verlieren.
- Klären Sie die Kosten und das Kostenrisiko im Falle einer Prozessniederlage mit Ihrem Anwalt vor Beginn des Verfahrens.
Ablauf einer Klage auf den Pflichtteil
Kommt es zu einem Verfahren, sieht der Ablauf wie folgt aus:
- Antrag auf Stufenklage: Der Anwalt des Pflichtteilsberechtigten reicht einen Antrag auf Stufenklage beim zuständigen Gericht ein.
- Auskunft von den Erben: Die Erben sind verpflichtet, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben und Auskunft über die Höhe des Nachlasses zu erteilen.
- Berechnung der Pflichtteilsquote: Auf Basis der Angaben zu Nachlass und Erbanteilen erfolgt erneut die Berechnung des Pflichtteils.
- Vergleichsverhandlungen: In einigen Fällen führen die Parteien Vergleichsverhandlungen durch, um außergerichtlich eine Einigung zu erzielen.
- Gerichtsverhandlung und Urteil: Gelangen die Parteien zu keiner Einigung, kommt es zur Gerichtsverhandlung und das Gericht fällt ein Urteil über die Auszahlung des Pflichtteils.
Beweislast bei einer Klage auf den Pflichtteil
Das Sammeln von Beweismitteln ist ein wichtiger Teil einer erfolgreichen Pflichtteilsklage. Pflichtteilsberechtigte Personen sollten daher sicherstellen, dass sie alle relevanten Informationen ordnungsgemäß dokumentieren und im Bedarfsfall auch vor Gericht als Beweise vorlegen können.
Bei einer Pflichtteilsklage ist es wichtig zu beachten, dass die Beweislast beim Pflichtteilsberechtigten liegt. Das bedeutet, dass Sie als pflichtteilsberechtigte Person selbst beweisen müssen, dass Sie einen Anspruch auf den Pflichtteil haben, dieser jedoch noch nicht erfüllt wurde. Das ist gerade bei nichtehelichen Kindern, immer wieder ein Streitpunkt.
Verfahrenskosten einer Klage auf den Pflichtteil
Die Kosten einer Pflichtteilsklage setzten sich aus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zusammen. Eine genaue Einschätzung des Kostenrisikos kann Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt geben.
Ist die Klage auf Zahlung des Pflichtteils erfolgreich, müssen die Erben sämtliche Kosten tragen. Geht die Klage jedoch erfolglos aus, müssen Sie als pflichtteilsberechtigte Person sämtliche Kosten tragen.
Die Pflichtteilsklage kann demnach mit einem gewissen Kostenrisiko verbunden sein. Daher sollten Sie im Vorfeld genau abwägen, ob eine solche Klage sinnvoll ist. Es ist ratsam, schon in einem frühen Verfahrensstadium einen Rechtsanwalt mit der Vertretung bei der Geltendmachung des Pflichtteils zu beauftragen.
Ausnahmen und Sonderfälle beim Pflichtteilsanspruch
Angehörige mit Anspruch auf den Pflichtteil können diesen geltend machen und notfalls vor Gericht durchsetzen. Eine Ausnahme besteht bei grobem Fehlverhalten gegenüber dem Erblasser. In solchen Fällen kann Ihr Pflichtteilsrecht verfallen und eine komplette Enterbung tatsächlich wirksam sein.
Außerdem kann der Erbteil beschwert sein. Das bedeutet, dass der Nachlass an bestimmte Bedingungen gebunden ist, die im Testament genannt sind. Unter dieser Voraussetzung ist der Erbe zum Ausschlagen des Erbteils berechtigt und kann stattdessen einen nicht belasteten Pflichtteil einfordern.
Beispiele für Belastungen, die den Erbteil einschränken können:
- Einsetzung eines Nacherben
- Teilungsanordnung
- Angeordnetes Vermächtnis
- Auflagen
- Ernennung eines Testamentsvollstreckers
Als pflichtteilsberechtigte Person dürfen Sie ein Vermächtnis im Erbfall also ausschlagen und stattdessen seinen (unbelasteten) Pflichtteil einfordern.
So unterstützt Sie CDR Legal
Die Einforderung und Durchsetzung eines Pflichtteils sind rechtlich strukturiert, aber praktisch häufig streitig. Schon kleine Fehler in der Formulierung der Forderung, bei der Berechnung oder bei der Fristsetzung können den Prozess verzögern oder schwächen. Sollten Sie Ihren Pflichtteil einklagen wollen, ist juristische Unterstützung unbedingt empfehlenswert.
Die Kanzlei CDR Legal ist auf Erbrecht spezialisiert und kann Sie sowohl bei der Kommunikation mit den Erben als auch bei der Einforderung Ihres Pflichtteils unterstützen. Unter anderem beraten wir Sie zur:
- korrekten Einforderung des Pflichtteils
- rechtssicheren Formulierung von Forderungen
- strategischen Entscheidung, ob ein gerichtlicher Weg sinnvoll ist
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche bis zur Vollstreckung
In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre Ausgangslage und besprechen gemeinsam mit Ihnen konkrete Schritte zur Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs. Falls Sie in Ihrer Sache weitere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, klären wir Sie über etwaige Anwalts- und Verfahrenskosten frühzeitig auf.
Erfahren Sie zudem hier, wie Sie Ihren Pflichtteil mit Hilfe eines Anwalts durchsetzen können.
F.A.Q.
Was muss ich tun, um meinen Pflichtteil zu bekommen?
Der Pflichtteil sollte schriftlich gegenüber dem Erben geltend gemacht werden. Wichtig sind dabei eine klare Erklärung, dass der Pflichtteil verlangt wird, Angaben zum Erbfall und zur eigenen Pflichtteilsberechtigung sowie – soweit möglich – eine vorläufige Berechnung des Anspruchs auf Grundlage des Nettonachlasses. Je präziser und nachvollziehbarer das Schreiben formuliert ist, desto leichter lässt sich der Anspruch später gerichtlich oder außergerichtlich durchsetzen.
Welche Frist sollte ich dem Erben zur Auszahlung setzen?
Üblich ist eine Frist von etwa 14 bis 30 Tagen, nachdem der Pflichtteilsanspruch korrekt berechnet und mitgeteilt wurde. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Erbe regelmäßig in Verzug (§ 286 BGB), sodass Verzugszinsen geschuldet werden können.
Wie lange kann ich meinen Pflichtteil einfordern?
Der Pflichtteilsanspruch verjährt grundsätzlich in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und der Berechtigte Kenntnis von Enterbung oder Benachteiligung sowie vom Nachlassumfang erlangt hat (§§ 197 Abs. 1, 2317 BGB). Wer seinen Pflichtteil geltend machen will, sollte daher nicht zu lange warten.
Was kostet es, den Pflichtteil einzuklagen?
Die Kosten einer Pflichtteilsklage richten sich in erster Linie nach der Höhe des eingeklagten Pflichtteils (Streitwert). Neben Gerichtskosten und Anwaltskosten können auch zusätzliche Ausgaben für Sachverständigengutachten entstehen; wer den Prozess verliert, muss häufig auch die Kosten der Gegenseite tragen.
Kann ich meinen Pflichtteil ohne Anwalt einfordern?
Ja, grundsätzlich können Sie Ihren Pflichtteil zunächst selbst schriftlich gegenüber dem Erben geltend machen, einschließlich eines Auskunftsverlangens zum Nachlass und einer angemessenen Frist zur Zahlung. In der Praxis ist anwaltliche Hilfe jedoch oft sinnvoll, insbesondere bei komplexen Nachlässen mit Immobilien, Schenkungen, Unternehmensvermögen oder unvollständigen Nachlassangaben. Spätestens wenn der Erbe nicht reagiert, die Auskunft verweigert oder eine Klage notwendig wird, ist rechtliche Unterstützung häufig sehr hilfreich.
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RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
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