Corinna D. Ruppel (LL.M.)
Ihre Rechtsanwältin im Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Erbrecht
Auch wenn ein Testament existiert, können bestimmte Personen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben. Das deutsche Erbrecht schützt nahe Familienmitglieder durch das sogenannte Pflichtteilsrecht (§ 2303 BGB).
Wurden Sie als naher Angehöriger des Erblassers in einem Testament nicht berücksichtigt oder nur mit einem sehr geringen Anteil bedacht, kann Ihnen daher trotzdem ein Anspruch auf eine Mindestbeteiligung am Nachlass zustehen.
Der Pflichtteil ist dabei kein Anteil am Nachlass selbst, sondern ein reiner Geldanspruch gegen die Erben.
Inhalte des Artikels
Ihre Handlungsoptionen im Überblick
Wenn Sie trotz Ausschlusses im Testament pflichtteilsberechtigt sind, sollten Sie folgende Schritte ergreifen:
- Prüfen, ob Sie zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören
- Auskunft über den Nachlass verlangen
- Pflichtteilsquote und Nachlasswert berechnen
- Pflichtteilsanspruch schriftlich geltend machen
- Bei Verweigerung: Anspruch gerichtlich durchsetzen
Ob tatsächlich ein Anspruch auf den Pflichtteil besteht, hängt vor allem von Ihrer familiären Stellung zum Erblasser und von der konkreten Gestaltung des Testaments ab.
Wann entsteht ein Pflichtteilsanspruch trotz Testament?
Ein Pflichtteilsanspruch kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Erblasser Sie durch ein Testament ausgeschlossen oder nicht erwähnt hat.
Typische Situationen sind:
- vollständige Enterbung im Testament
- Einsetzung eines Alleinerben (z. B. Ehepartner oder ein Kind)
- Berliner Testament zwischen Ehegatten
- Erbe unterhalb der Pflichtteilsquote (Aufstockung durch Zusatzpflichtteil nach § 2305 BGB)
- Ausschlagung einer belasteten Erbschaft
In diesen Fällen ersetzt der Pflichtteil teilweise den gesetzlichen Erbanteil und sichert bestimmten Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Sie können demnach unter Umständen die Enterbung anfechten.
Die sogenannte Aufstockung erlaubt es außerdem, dass Ihr Anteil auf der Grundlage des § 2305 BGB aufgestockt werden darf, sollte das Erbe unterhalb der Pflichtteilsquote liegen. In dem Fall haben Sie als betroffener Erbe ein Anrecht auf einen sogenannten Zusatzpflichtteil.
Ein weiterer Anlass für die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs ist, wenn Sie das Erbe ausschlagen. Das ist regelmäßig der Fall, wenn die Erbschaft überschuldet ist oder ein belastetes Vermächtnis existiert. Trotz des Verzichts haben Sie als Erbre weiterhin das Recht, Ihren nicht belasteten Pflichtteil einzufordern.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten ist gesetzlich klar begrenzt (§ 2303 BGB). Anspruch haben ausschließlich:
- Kinder, Enkel und weitere Abkömmlinge
- Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner
- Eltern des Erblassers (nur wenn keine Kinder vorhanden sind)
Nicht pflichtteilsberechtigt sind dagegen:
- Geschwister
- entfernte Verwandte
- nicht adoptierte Stiefkinder
Innerhalb der Familie gilt eine Rangfolge: Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto eher besteht ein Pflichtteilsanspruch. Eltern können beispielsweise nur dann Pflichtteilsrechte geltend machen, wenn der Erblasser keine Kinder hinterlässt.
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch
Der Pflichtteil verschafft keinen Anspruch auf bestimmte Gegenstände aus dem Nachlass. Pflichtteilsberechtigte können also beispielsweise kein Haus, Schmuckstück oder Konto verlangen.
Stattdessen besteht ausschließlich ein Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages gegen die Erben. Die Höhe richtet sich nach:
- der gesetzlichen Erbquote
- dem Wert des Nachlasses
Die konkrete Berechnung des Pflichtteils erfolgt in zwei Schritten:
- Ermittlung der gesetzlichen Erbquote
- Halbierung dieser Quote (Pflichtteil = 50 %)
Damit Sie Ihren Pflichtteil berechnen können, haben Sie einen gesetzlichen Auskunftsanspruch gegenüber den Erben (§ 2314 BGB). Die Erben müssen dafür ein Nachlassverzeichnis erstellen, die Vermögenswerte offenlegen und auf Verlangen auch Gutachten zu Immobilien vorlegen.
Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?
Der Pflichtteilsanspruch verjährt grundsätzlich nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und der Pflichtteilsberechtigte von der Enterbung Kenntnis erlangt hat. Wird der Anspruch innerhalb dieser Zeit nicht geltend gemacht, können die Erben die Zahlung verweigern.
Wann kann der Pflichtteil vollständig entzogen werden?
Eine vollständige Entziehung des Pflichtteils ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich. Das Gesetz stellt hierfür hohe Anforderungen (§ 2333 BGB).
Ein Pflichtteilsentzug kommt nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten in Betracht, etwa:
- schwere Straftaten gegen den Erblasser
- Misshandlungen
- schwerer Betrug oder vergleichbare Verfehlungen
Diese Fälle müssen im Testament ausdrücklich begründet werden.
Wie Sie Ihren Pflichtteil durchsetzen
Der Pflichtteil wird nicht automatisch ausgezahlt. Pflichtteilsberechtigte müssen ihren Anspruch aktiv geltend machen.
Der typische Ablauf:
- Auskunft über den Nachlass verlangen
- Nachlasswert prüfen
- Pflichtteil schriftlich einfordern
- bei Verweigerung Klage erheben
Der erste Schritt besteht darin, dass Sie sich Informationen zum Nachlass einholen. Speziell die Höhe des Nachlasses ist relevant. Zu diesem Zweck senden Sie eine schriftliche Auskunftsanfrage an die Erben. Verweigern die anderen Erben Ihnen die Auskunft, müssen Sie Auskunftsklage erheben.
Im zweiten Schritt sollten Sie den Wert des Nachlasses prüfen. Das gilt selbst, wenn Sie zuvor bereits Auskunft über den Nachlass von den Erben erhalten haben. Immerhin könnten die Erben wissentlich oder aus Versehen im Nachlassverzeichnis Falschangaben aufgeführt haben. Ist der Nachlasswert geringer als in der Realität, würde sich das negativ auf Ihren Pflichtteil auswirken.
Im dritten Schritt fordern Sie Ihren Pflichtteil ein. Dies sollten Sie gegenüber den Erben ebenfalls schriftlich tun. Sind die Erben mit Ihrem Anspruch einverstanden, wird Ihnen anschließend der Pflichtteil ausgezahlt.
Sollten die Erben sich weigern, müssen Sie Ihren Pflichtteil einklagen. In diesem Fall wird ein Gericht prüfen, ob ein Pflichtteilsanspruch besteht und durchgesetzt werden kann.
So unterstützt Sie CDR Legal
Pflichtteilsansprüche führen in der Praxis häufig zu Konflikten innerhalb der Familie. Unklare Nachlasswerte, verweigerte Auskünfte oder Streit über die Höhe des Pflichtteils sind keine Seltenheit.
Die Anwaltskanzlei CDR Legal ist auf Erbrecht spezialisiert und unterstützt Sie insbesondere bei:
- der Prüfung Ihres Pflichtteilsanspruchs
- der Durchsetzung von Auskunftsansprüchen
- der Berechnung des Pflichtteils
- der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung
In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation und besprechen die möglichen nächsten Schritte. Über eventuell anfallende Verfahrens- oder Anwaltskosten klären wir Sie rechtzeitig auf.
Erfahren Sie zudem hier, wie Sie Ihren Pflichtteil mit Hilfe eines Anwalts durchsetzen können.
F.A.Q.
Habe ich trotz Testament noch Anspruch auf einen Pflichtteil?
Ja. Ein Pflichtteilsanspruch kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Sie durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, nicht bedacht sind oder weniger als die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils erhalten. Der Pflichtteil sichert bestimmten nahen Angehörigen trotz Testierfreiheit des Erblassers eine gesetzliche Mindestbeteiligung.
Wer ist pflichtteilsberechtigt und was umfasst der Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind nur die gesetzlich besonders geschützten nahen Angehörigen: Kinder und weitere Abkömmlinge, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern des Erblassers, falls keine Kinder vorhanden sind. Der Pflichtteil umfasst keinen Anspruch auf einzelne Nachlassgegenstände, sondern ist ausschließlich ein reiner Geldanspruch gegen den oder die Erben. Er beträgt die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils.
Was kann ich tun, wenn ich trotz Testament pflichtteilsberechtigt bin?
Dann sollten Sie strukturiert vorgehen: Prüfen Sie zuerst, ob Sie überhaupt zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören. Verlangen Sie anschließend Auskunft über den Bestand des Nachlasses und den Wert der Nachlassgegenstände. Hiernach bestimmen Sie die Pflichtteilsquote, berechnen den Pflichtteilsanspruch und machen den Anspruch schriftlich gegenüber den Erben geltend. Verweigern die Erben die Zahlung, bleibt als nächster Schritt die gerichtliche Durchsetzung.
Wann entsteht ein Anspruch auf den Pflichtteil trotz Testament?
Der Anspruch entsteht typischerweise, wenn ein Pflichtteilsberechtigter durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist oder nicht ausreichend bedacht wurde. Dies betrifft insbesondere Fälle der Enterbung, die Einsetzung eines Alleinerben (z. B. Berliner Testament) oder Konstellationen, in denen der zugewandte Erbteil unterhalb des Pflichtteils liegt (Zusatzpflichtteil).
Wie setze ich meinen Pflichtteil durch?
Zur Durchsetzung verlangen Pflichtteilsberechtigte zunächst Auskunft über den Bestand des Nachlasses, regelmäßig durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses, sowie Wertermittlung (etwa bei Immobilien). Auf dieser Grundlage wird der Anspruch beziffert und schriftlich eingefordert. Zahlen die Erben nicht freiwillig, kann der Pflichtteil eingeklagt werden. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte Kenntnis erlangt hat (§§ 195, 199 BGB).
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RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
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