Corinna D. Ruppel (LL.M.)
Ihre Rechtsanwältin im Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Erbrecht
Wer im Testament enterbt wurde oder weniger erhält als ihm gesetzlich zusteht, kann einen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Viele Betroffene stellen sich jedoch die gleiche Frage: Wie lange habe ich Zeit, meinen Pflichtteil einzufordern?
Denn wenn die gesetzliche Frist abläuft, kann der Anspruch zwar theoretisch bestehen bleiben, er lässt sich aber rechtlich nicht mehr durchsetzen. Im deutschen Erbrecht gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren für Pflichtteilsansprüche. Entscheidend ist jedoch, wann diese Frist zu laufen beginnt.
Inhalte des Artikels
Die regelmäßige Verjährungsfrist: Drei Jahre
Der Pflichtteilsanspruch unterliegt der sogenannten regelmäßigen Verjährung von drei Jahren nach §§ 195 und 199 BGB.
Die Frist beginnt allerdings nicht direkt mit dem Tod des Erblassers, sondern erst am Ende des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte von bestimmten Umständen Kenntnis erlangt hat.
Dazu gehören insbesondere:
- der Tod des Erblassers (Erbfall)
- die Enterbung oder Benachteiligung im Testament
- die Person des Erben, der den Pflichtteil zahlen muss
Sobald diese Informationen bekannt sind, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres zu laufen.
Ein Beispiel:
- Der Erblasser verstirbt im Mai 2025.
- Das Testament wird im Juli 2025 eröffnet.
- Der Pflichtteilsberechtigte erfährt dabei von seiner Enterbung.
Die Verjährungsfrist beginnt am 31.12.2025 und endet am 31.12.2028.
Mit dem Tod des Erblassers wird der Pflichtteilsanspruch sofort fällig. Das Entstehen des Anspruchs ist grundsätzlich unabhängig von der Kenntnis des Berechtigten. Die Fälligkeit bedeutet, dass der Berechtigte ab diesem Zeitpunkt seine Forderung gegenüber den Erben geltend machen kann. Mit Eintritt der Fälligkeit beginnt auch die Verjährungsfrist.
Wenn der Erbe den Pflichtteilsanspruch bewusst verschweigt oder die Auszahlung hinauszögert, können Verzugszinsen verlangt werden. Die Verzugszinsen betragen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und sind ab dem Zeitpunkt fällig, zu dem der Erbe mit seiner Auszahlungspflicht in Verzug gerät.
Was passiert, wenn man erst später vom Erbfall erfährt?
In einigen Fällen erfahren Angehörige erst deutlich später, dass ein Erbfall eingetreten ist oder dass sie enterbt wurden. Dann verschiebt sich auch der Beginn der Verjährungsfrist. Die drei Jahre beginnen erst mit dem Ende des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte von seinem Anspruch Kenntnis erlangt.
Allerdings gilt eine absolute Höchstfrist: Spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall verjährt der Pflichtteilsanspruch endgültig, und zwar unabhängig davon, ob der Berechtigte davon wusste oder nicht.
Kann die Verjährung gestoppt oder verlängert werden?
In bestimmten Situationen kann der Ablauf der Verjährungsfrist gehemmt oder neu gestartet werden.
Das ist beispielsweise möglich, wenn:
- Verhandlungen mit den Erben über den Pflichtteil stattfinden (§ 203 BGB)
- eine Klage eingereicht wird
- ein gerichtliches Verfahren läuft
Während einer solchen Hemmung läuft die Frist nicht weiter. Erst nach Ende der Hemmung setzt sie sich fort. Gerade bei komplexen Nachlässen oder wenn Informationen über den Nachlass fehlen, kann dies eine wichtige Rolle spielen.
Warum Pflichtteilsansprüche oft spät geltend gemacht werden
In der Praxis wird der Pflichtteil häufig erst Monate oder Jahre nach dem Erbfall eingefordert. Das hat mehrere Gründe:
- Der Nachlasswert ist zunächst unklar.
- Die Erben erteilen keine oder nur unvollständige Auskünfte.
- Familien versuchen zunächst eine einvernehmliche Lösung.
Dabei sollten Sie als pflichtteilsberechtigte Person jedoch immer im Blick behalten, dass die Verjährungsfrist bereits laufen kann.
Im Falle einer Verjährung des Anspruchs auf den Pflichtteil trägt der Pflichtteilsberechtigte die Beweislast dafür, dass die Verjährungsfrist ausnahmsweise noch nicht abgelaufen ist. Das bedeutet, dass der Pflichtteilsberechtigte selbst aktiv nachweisen muss, dass er noch Anspruch auf den Pflichtteil hat. Sollte der Nachweis nicht erbracht werden können, geht der Anspruch auf den Pflichtteil verloren.
Beispiel: Ein entfernter Verwandter des Erblassers erfährt erst nach einigen Jahren vom Tod. Zu dem Zeitpunkt ist der Pflichtteilsanspruch eigentlich schon verjährt. Der entfernte Verwandte muss dann darlegen und beweisen, dass er noch keine Kenntnis hatte und daher die Verjährung noch gar nicht begonnen hatte.
Was Sie tun können, wenn Sie einen Pflichtteil vermuten
Wenn Sie glauben, einen Pflichtteilsanspruch zu haben, sollten Sie frühzeitig handeln. Besonders wichtig sind folgende Schritte:
- Testament prüfen
Klären Sie, ob und in welcher Form Sie enterbt oder benachteiligt wurden. - Nachlassinformationen einholen
Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch auf Auskunft über den Nachlass. - Pflichtteil berechnen
Der Anspruch beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Pflichtteilsberechnung kann jedoch etwas komplexer sein. - Pflichtteil einfordern
Sie müssen den Pflichtteil aktiv einfordern. - Fristen im Blick behalten
Eine zu späte Geltendmachung kann dazu führen, dass der Anspruch verjährt.
Schenkungen: Besonderheiten der Verjährung des Pflichtteils
Schenkungen spielen im Erbrecht eine wichtige Rolle. Sie können jedoch auch Verjährungsprobleme verursachen. Wenn der Erblasser zu Lebzeiten Geschenke macht, kann es passieren, dass diese Schenkungen den Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen. Besonders bei Schenkungen von Immobilien gibt es Besonderheiten bei der Verjährungsfrist für Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Auch wenn Schenkungen an Dritte vorgenommen wurden, kann der Pflichtteilsergänzungsanspruch greifen. Wenn ein Pflichtteilsberechtigter einen Anspruch gegen den vom Erblasser Beschenkten hat, gilt eine besondere Verjährungsfrist von zehn Jahren ab Kenntnis des Schenkungsakts.
Rechtliche Unterstützung bei Pflichtteilsansprüchen
Die Durchsetzung eines Pflichtteils ist oft komplex. Häufig müssen zunächst umfangreiche Informationen über den Nachlass eingeholt und bewertet werden. Gleichzeitig spielen Fristen und besondere Konstellationen eine entscheidende Rolle.
Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung kann helfen,
- die Erfolgsaussichten eines Pflichtteilsanspruchs zu klären
- den Nachlass korrekt zu ermitteln
- und die Verjährung rechtzeitig zu verhindern.
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RA Corinna D. Ruppel (LL.M.) berät und begleitet Sie im Bankrecht, im Erbrecht und im Kapitalmarktrecht. Rechtsanwältin Ruppel ist Spezialistin im Prüfen, Durchsetzen und Abwehren von Forderungen. Seit 2013 ist Frau Ruppel Inhaberin der Kanzlei CDR Legal und hat bereits über 9.000 Erstberatungen erteilt und mehr als 2.000 Mandanten vertreten.
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